RDG-Kommentar „Krenzler/Remmertz“ in Neuauflage erschienen

Der Rechtsdienstleistungsmarkt hat sich durch die Digitalisierung enorm gewandelt. Inkassounternehmen bieten inzwischen Dienstleistungen an, die weit über das bisherige Verständnis des Inkasso hinausgehen. Sie bieten vor allem für Verbraucher im niedrigschwelligen Bereich „Rundum-Sorglos“-Pakete an, indem Sie Forderungen auf Erfolgshonorarbasis gegen Kostenübernahme anbieten, z.B. auf dem Gebiet der Fluggastentschädigung, der Durchsetzung der sog. Mietpreisbremse oder auch im Datenschutzrecht.

Parallel dazu differenzieren sich auch die auf Algorithmen gestützten Softwareangebote zur Klärung von Rechtsfragen auf vielen Gebieten des Verbraucherrechts immer weiter aus. Aktuell stellen Anwendungen der sog. Künstlichen Intelligenz (KI) wie ChatGPT das RDG vor neue Herausforderungen. Diese Entwicklungen lösten nicht nur eine Flut von Rechtsprechung aus, sondern riefen auch den Gesetzgeber auf den Plan, der mit den beiden am 1.10.2021 in Kraft getretenen Gesetzen „zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ und „ zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Dienstleistungsmarkt“ (sog. Legal Tech-Gesetz) umfangreiche Neuregelungen u.a. bei der Definition der Inkassodienstleistung, bei den Darlegungs- und Informationspflichten der Inkassodienstleister und bei den Anforderungen an die Sachkundenachweise von nicht-anwaltlichen Anbietern von Rechtsdienstleistungen vorgenommen hat. Auch das am 1.8.2022 in Kraft getretene „Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschiften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ (sog. große BRAO-Reform) hat Auswirkungen auf das Rechtsdienstleistungsgesetz und ein „Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften“, mit dem künftig die Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister auf eine Behörde zentralisiert und der Katalog der Ordnungswidrigkeiten auf sämtliche unerlaubten Rechtsdienstleistungen erweitert werden soll, ist teilweise am 16.03.2023 in Kraft getreten.

Zu allen diesen Neuerungen bietet die vorliegende 3. Auflage des Handkommentars vertiefte Erläuterungen, zeigt die gegenwärtigen Entwicklungstendenzen in Rechtsprechung und Literatur auf und entwickelt praxisgerechte Einordnungs- und Abgrenzungsmöglichkeiten.

Der im Herbst 2023 erschiene Kommentar zum RDG kann über diesen link bestellt werden.

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